Zur Änderung der Hauptsatzung

Als sich Anfang Februar in den Kaiserbädern herumgesprochen hatte, dass ab sofort eine neue Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in Kraft getreten sei, herrschte allgemein Erstaunen. 
Im Kaiserbäder-Boten vom Januar 2018 war darüber nichts zu lesen gewesen.
Ein möglicher Zweifel wurde jedoch durch das Schreiben von Herrn Heilmann ausgeräumt, das  alle Quartiergeber Ende Januar erreichte.
Hierin war zu lesen, dass die neue Satzung auf der Homepage der Gemeinde im Internet stehe und bereits zum 1. Februar in Kraft trete.
Wie konnte das sein?

War es nicht ortsüblich, amtliche Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Kaiserbäder-Boten in Kraft treten zu lassen? Einige Mitglieder der „Initiative Zukunft Kaiserbäder (InKa)“ ließ diese Unklarheit keine Ruhe und sie stellten Nachforschungen an. Diese ergaben, dass die Gemeinde bereits im April 2017 die Hauptsatzung geändert und in deren § 12 bestimmt hatte, amtliche Bekanntmachungen nur noch im Internet unter   www.gemeinde-ostseebad-heringsdorf.de  – Button Ortsrecht/Satzungen/  einzustellen und damit in Kraft treten zu lassen. 
Die InKa findet diese Maßnahme in höchstem Grade bürgerunfreundlich, rücksichtlos gegenüber den Einwohnern, die kein Internet nutzen – und davon gibt es nicht wenige. Außerdem – wer von denen, die sich  im Netz bewegen, hat denn Zeit oder Lust, regelmäßig – besonders jedoch nach Gemeindevertretersitzungen –  auf der Homepage der Gemeinde nach neuen amtlichen Bekanntmachungen zu suchen? Es stimmt, sie werden auch im Kaiserbäder-Boten veröffentlicht, aber im Fall der neuen Satzung über die Kurabgabe war das drei Wochen nach deren Inkraft-Treten. 
Die InKa will die Gemeindevertreter auffordern, den alten – gewohnten – Zustand wieder herzustellen und die Hauptsatzung abermals zu ändern: „allgemeine Bekanntmachungen werden im nächsten Kaiserbäder-Boten veröffentlicht und treten danach in Kraft.
Ihr gleichzeitiges Erscheinen im Internet ist durchaus erwünscht!

Ein Kommentar

  1. Hm, kommt dieser Beitrag nicht etwas früh – hat denn die INKA von der Änderung der Hauptsatzung nichts mitbekommen oder sie in der GV verschlafen? Oder hatte man gegen die Änderung nichts einzuwenden? (Anderenfalls wäre ja eigentlich lauter für die Einwohner hörbarer Protest zu erwarten gewesen)

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